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Meldebescheinigung

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

Es ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Gebühren

einfach Meldebescheinigung: 7,50 EUR

Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung): 9,00 EUR

Ansprechpartner


Fachbereich Ordnung, Bildung, Soziales & Kultur



Frau Müller
Telefon (04142) 899132
Telefax (04142) 899232

Herr Seibert-Wussow
Telefon (04142) 899 136
Telefax (04142) 899 236

Frau Westphal
Telefon (04142) 899134
Telefax (04142) 899234

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