Barrierefreiheit
(02.04.2025 – Stand der Erklärung und letzte Prüfung)
Die Samtgemeinde Lühe bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://luehe.de und https://jugendzentrum-steinkirchen.de.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Momentan werden folgende Funktionen angeboten:
Schwarz/weiß sowie weiß/schwarz Kontrast: Dieser kann unter dem Menü mit einem Mausklick oder der Tastatur aktiviert werden.
Anpassung der Schriftgröße: Die Schriftgröße lässt sich, wie bei dem Kontrast, unter dem Menü mit einem Mausklick oder der Tastatur anpassen.
Im folgenden Bild finden Sie ein Beispiel:
Alternativtexte bei Bildern und Links
Responsives Webdesign
Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
Nicht barrierefreie Inhalte:
Auf der Webseite eingebundene Dokumente (z.B. .pdf oder .docx)
Begründung:
Durch eine hohe Anzahl an eingebundenen Dokumenten und vielen älteren Dateien ist eine schnelle Umsetzung der Barrierefreiheit in diesem Bereich sehr zeitaufwendig und komplex. Bei neuen Dokumenten wird die Barrierefreiheit umgesetzt. Die Anpassung der alten Dokumente ist mittelfristig geplant.
Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, usw.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.
Kartographie innerhalb der Webseite
Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung zu Informationen. Da Kartografie ihrem Wesen nach eine bildliche Darstellung ist, kann sie den Anforderungen der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) nicht vollständig entsprechen.Teilweise redaktionelle Inhalte (z.B. Einträge unter „Aktuelles“)
Begründung:
Aufgrund der komplexen Inhalte, die auf dieser Webseite zumindest teilweise veröffentlicht werden, ist eine vereinfachte Sprachgestaltung – beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe oder fremdsprachige Ausdrücke – nicht in jedem Fall umsetzbar.
Zur Veranschaulichung von Zusammenhängen und zur besseren Darstellung der Inhalte werden bildliche Darstellungen, wie Infografiken, sowie tabellarische Auflistungen eingesetzt. Diese können jedoch nicht in einer vollständig barrierefreien Form bereitgestellt werden.Einige Optimierungen im HTML Quellcode (z.B. Beschreibungen und Benennung von Überschriften im HTML Code)
Begründung:
Zum aktuellen Zeitpunkt ist eine schnelle Umsetzung nicht möglich, da Änderungen im Quellcode mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden sind. Diese Änderungen sind langfristig geplant.
Ihre Hinweise und Anregungen
Wir freuen uns über Anregungen, falls Inhalte unnötig kompliziert erscheinen. Melden Sie Barrieren unter Barriere melden.
Oder wenden Sie sich an:
Samtgemeinde Lühe
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen
Telefon: 04142 899- 0
Telefax: 04142 899- 138
E-Mail:
Schlichtungsstelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: