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Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Es ist der gültige Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
einfach Meldebescheinigung: 7,50 EUR
Aufenthaltsbescheinigung (erweiterte Meldebescheinigung): 9,00 EUR
Frau Müller
(04142) 899132
(04142) 899232
Herr Seibert-Wussow
(04142) 899 136
(04142) 899 236
Frau Westphal
(04142) 899134
(04142) 899234