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Allgemeine Informationen zur Zweitwohnungssteuer

Die Gemeinden Grünendeich, Guderhandviertel, Mittelnkirchen und Steinkirchen haben die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer eingeführt. 
 

Sollten Sie daher eine Nebenwohnung in einer der Gemeinden innehaben, sind Sie verpflichtet, die Erklärung zur Zweitwohnung bei der Samtgemeinde Lühe abzugeben. Dabei ist es gleich, ob die Hauptwohnung in einer der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde oder außerhalb der Samtgemeinde ist. 
 

Vermieter*innen sind nicht verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Allerdings sind sie gegenüber der Verwaltung bei eventuellen Rückfragen auskunftspflichtig. Als Mieter*in sind Sie verpflichtet, Ihr Mietverhältnis der Zweitwohnung über das Formular zur Erklärung der Zweitwohnungssteuer zu melden.


Sofern Sie Eigentümer*in sind oder keine Mietzahlungen leisten, wird die durchschnittliche Nettokaltmiete herangezogen.


Der aktuelle Steuersatz beträgt 8 % der Nettokaltmiete. 

 

Wichtig!

Von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen sind die in § 3 Abs. 6 genannten Wohnungen. Ferner ist davon ausgenommen, wer nicht dauernd getrennt lebend verheiratet ist und aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhält. Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf Verheiratete, die eine Zweitwohnung als Erwerbswohnung innehaben, stellt ein Verstoß der Diskriminierung der Ehe gemäß Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dar.


An wen muss ich mich wenden?

Fachdienst Finanzen

Claudia Wulf

04142/899-123


Welche Unterlagen werden benötigt?

Anmeldung der Zweitwohnungssteuer:

Bitte füllen Sie das entsprechende Formular für Ihre Gemeinde aus und legen Sie die benötigten Anlagen, wie Nachweis der Miethöhe, anbei.

Abmeldung von der Zweitwohnungsteuer:

  • Aufgabenachweis mit der Angabe des tatsächlichen Zeitpunkts der Beendigung des Mietverhältnisses (beispielsweise eine Kündigungsbestätigung Ihres Vermieters, ein Abnahme- oder Übernahme-Protokoll der Wohnungsrückgabe).

  • Bei Wohnungseigentum: Nachweis der Vermietung, Überlassung oder Veräußerung.

  • Bei Ummeldung der bisherigen Zweitwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung: Meldebescheinigung

 

Abmeldung des Nebenwohnsitzes

Besteht für Sie kein aktiver Nebenwohnsitz mehr, ist dieser abzumelden. Die Abmeldung kann über das Bürgerbüro der Samtgemeinde Lühe persönlich mit Termin, online über das Service Portal oder schriftlich unter Beifügung eines Identitätsnachweises erfolgen. Eine Abmeldung bei Ihrem Hauptwohnsitz ist ebenfalls möglich.

Ihr Nebenwohnsitz kann mit einem Statuswechsel zum Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz geändert werden. Dies ist zum aktuellen Zeitpunkt nur persönlich mit Termin im Bürgerbüro möglich.

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter der 04142-899 0 oder gerne zur Verfügung.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie die Fristen für den Beginn und das Ende der Steuerpflicht gemäß § 7 der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.

Des Weiteren beachten Sie die Steuertermine für den 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres.

Wenn Sie die Nebenwohnung aufgeben, ist eine Ab- bzw. Ummeldung bei dem Einwohnermeldeamt nicht ausreichend, um die Zweitwohnungssteuerpflicht zu beenden. Bitte füllen Sie in der Erklärung die Ab- bzw. Ummeldung aus und reichen das Formular zeitnah ein.

 

Mietspiegel ab 01.01.2025

 

Zweitwohnungssteuer Erklärungsformular Grünendeich (PDF) 

Aktuelle Satzung Grünendeich


Zweitwohnungssteuer Erklärungsformular Guderhandviertel (PDF) 

Aktuelle Satzung Guderhandviertel


Zweitwohnungssteuer Erklärungsformular Mittelnkirchen (PDF) 

Aktuelle Satzung Mittelnkirchen


Zweitwohnungssteuer Erklärungsformular Steinkirchen (PDF) 

Aktuelle Satzung Steinkirchen

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