Barrierefreiheit

(02.04.2025 – Stand der Erklärung und letzte Prüfung)

 

Die Samtgemeinde Lühe bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) verlangt. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://luehe.de und https://jugendzentrum-steinkirchen.de.

 

Diese Webseite ist mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

 

Momentan werden folgende Funktionen angeboten:

 

Im folgenden Bild finden Sie ein Beispiel:

 

 Beispielbild Barrierefreiheit 

 

 

Nicht barrierefreie Inhalte:

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Wir freuen uns über Anregungen, falls Inhalte unnötig kompliziert erscheinen. Melden Sie Barrieren unter Barriere melden.

Oder wenden Sie sich an:

Samtgemeinde Lühe
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen
Telefon: 04142 899- 0
Telefax: 04142 899- 138
E-Mail:

 

Schlichtungsstelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie
bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. 

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)

Hanna-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511/120-4010
E-Mail: