Photovoltaik und Solarthermie in Steinkirchen (Die Gestaltungssatzung: Wo darf ich was?)
Worum geht es?
Die Gestaltungssatzung schützt die kulturhistorischen Strukturen des Ortes und leitet die weitere Gestaltung des Ortsbilds für spezifische Gebiete zwischen Elbdeich und Steinkirchen. Sie gilt für die äußere Gestaltung von Gebäuden, anderen baulichen Anlagen und Freiflächen innerhalb des Satzungsbereichs und ist relevant, wenn neu gebaut wird oder Veränderungen an bestehenden Bauten vorgenommen werden.
In ihrer neuen Fassung von 2025 gestattet sie nun auch die Nutzung von Solarthermie und Photovoltaik, stellt jedoch bestimmte Anforderungen an Modulgestaltung und Montage, die Sie als Eigentümer:in einer Immobilie berücksichtigen müssen. Die Vorgaben der Gestaltungssatzung gelten dabei explizit auch für Vorhaben, für die kein Bauantrag erforderlich ist.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht der Anforderungen an Photovoltaik und Solarthermie für Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs der Satzung (blaue Linie).
Auf den Bereich „Kirche und Alter Marktplatz“ (rote Schraffur) und die dort geltenden Regelungen wird nach Vorstellung der Anforderungen eingegangen.
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Eine vergrößerte Darstellung des gesamten Satzungsbereichs finden Sie hier: Karte Satzungsbereich
Eine vergrößerte Darstellung des Bereichs „Kirche und Alter Marktplatz“ finden Sie hier: Karte Bereich Kirche und Alter Marktplatz
Photovoltaik und Solarthermie: Das gilt im Satzungsbereich
Wie dürfen die Module aussehen?
Die Module müssen blendungsarme schwarze (Full Black) oder blendungsarme rote (Full Red) Oberflächen haben
Bei Integration in das Dachdeckungs- bzw. Fassadenmaterial (z. B. Solarziegel), müssen die Module in der jeweilige Dach- bzw. Fassadenfarbe gestaltet sein
Die Rahmen der Module müssen in der gleichen Farbe wie die Moduloberflächen gestaltet sein. Bei Solarthermieanlagen sind abweichend metallfarbene Ränder zulässig, soweit dies technisch erforderlich ist
Abgesetzte Rasterungen oder Umrandung der Module sind unzulässig
Optisch unterschiedliche PV-Module dürfen nicht miteinander gemischt werden
Optisch unterschiedliche Solarthermie-Module dürfen nicht miteinander gemischt werden
Wie dürfen die Module angeordnet werden?
Die Module sind als rechteckige, zusammenhängende Fläche auszubilden oder in das Dachdeckungs- bzw. Fassadenmaterial zu integrieren
Solarthermie- und PV-Anlagen dürfen auf der gleichen Dachfläche verbaut werden
Unzulässig bei der Modulanordnung sind Abtreppungen, gezackte Ränder und Aussparungen (z. B. für Gauben oder Dachfenster)
Liegende und stehende Modulformate dürfen nicht gemischt werden
Wie ist das mit Aufstellwinkel und Abständen?
Solaranlagen müssen in der Neigung der Dach- bzw. der Fassadenebene montiert werden
Auf Dachflächen mit weniger als 10 Grad Neigung dürfen die Anlagen aufgeständert werden, jedoch eine Höhe von 80 cm nicht überschreiten
Aufgeständerte Solaranlagen sind parallel oder senkrecht zur Attika bzw. Traufe zu errichten
Sind die Module nicht in die Dachdeckung integriert, muss der Abstand zu Traufe, First und Ortgang mind. 50 cm betragen
Bereich: „Kirche und Alter Marktplatz“
Aufgrund des besonders ortsbildprägenden Charakters des Bereichs um die Kirche und den Alten Marktplatz, gelten hier teils strengere Regeln für Solaranlagen als im restlichen Bereich der Gestaltungssatzung:
Grundsätzlich gelten die gleichen Bestimmungen wie im übrigen Satzungsbereich, jedoch sind unabhängig von der Montageart nur Module und Rahmen in der Farbe der Dachdeckung zulässig – auch bei Solarthermieanlagen. Die rote Fläche zeigt diesen Sonderbereich im Steinkirchener Ortskern.
Die Anforderungen in der Praxis: Beispiele
Zulässig: Die blendungsarmen Full Black-Module sind als zusammenhängende, rechteckige Fläche ausgeführt. Der Mindestabstand zu Traufe, First und Ortgang von 50 cm wird eingehalten.
Unzulässig: PV-Module sind weder als blendungsarme Full Black noch als blendungsarme Full Red Module ausgeführt. Zudem sind sie nicht als rechteckige Flächen ausgebildet, sondern beinhalten Abtreppungen. Der Abstand von 50 cm zum First wird ebenfalls nicht eingehalten.
Solaranlagen & Denkmalschutz
Grundsätzlich ist die Installation von Solaranlagen auf Denkmälern möglich. Jedoch unterliegen alle Maßnahmen an oder in der Umgebung von Baudenkmälern der Genehmigung durch den Landkreis Stade als zuständige Denkmalschutzbehörde. Es ist möglich, dass für diese Genehmigung teils strengere Anforderungen erfüllt werden müssen als die Gestaltungssatzung vorgibt. Sprechen Sie sich hier immer frühzeitig mit dem Landkreis Stade ab.
Für die Denkmäler in der Samtgemeinde Lühe ist Frau Grimm beim Landkreis Stade zuständig. Sie erreichen sie per Telefon über die 04141 12-6131 (Mo-Di: 8-16 Uhr und Do: 8-13 Uhr) oder per E-Mail über .
PV & Solarthermie in Steinkirchen: Die Infobroschüre
Im Informationsflyer zu Photovoltaik & Solarthermie nach Gestaltungssatzung finden Sie alle Informationen noch einmal zusammengefasst. Laden Sie diese direkt herunter oder holen Sie sich ihr Druckexemplar im Rathaus Steinkirchen ab.







