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Zur Aufgabe des Windenergieprojekts und zum weiteren Vorgehen in der Samtgemeinde Lühe

Zur Aufgabe des Windenergieprojekts und zum weiteren Vorgehen in der Samtgemeinde Lühe

 

Die PNE AG hat die Samtgemeinde Lühe darüber informiert, dass sie ihre Projektentwicklungsaktivitäten für die geplanten Windenergiegebiete in Guderhandviertel und Neuenkirchen einstellen wird. Hintergrund sind insbesondere veränderte Rahmenbedingungen, unter anderem durch Einschränkungen infolge von Trinkwasserschutzgebieten in der Samtgemeinde Horneburg sowie wirtschaftliche Entwicklungen bei den Ausschreibungen für Windenergie.

 

Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke bedauert diese Entscheidung, betont jedoch zugleich die Bedeutung einer weiterhin aktiven Gestaltung der Energiewende vor Ort:

 

„Die Aufgabe des Projekts ist eine bedauerliche Entwicklung für unsere Samtgemeinde. Gleichzeitig werden wir alles daransetzen, die Nutzung der Windenergie weiterhin verantwortungsvoll voranzubringen und bestehende Chancen zu prüfen.“

 

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung hat der Samtgemeindebürgermeister Kontakt zur Firma Landwind aufgenommen. Das Unternehmen plant in Hollern-Twielenfleth ein großes Windenergieprojekt mit eigenem Flächennutzungsplan und wurde gebeten zu prüfen, ob ein Einstieg in die bisherigen Planungen möglich ist. Voraussetzung dafür ist, dass der bereits angestoßene Flächennutzungsplan weiterverfolgt wird, um eine Fortführung durch einen neuen Projektträger zu ermöglichen.

 

Sobald eine Rückmeldung der Firma Landwind vorliegt, wird die Samtgemeinde über das weitere Vorgehen informieren.

 

Der Samtgemeindebürgermeister bedankt sich ausdrücklich bei der PNE AG für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit:

 

„Ich danke der PNE AG persönlich für die gute, offene und jederzeit verlässliche Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren.“

 

Die Samtgemeinde Lühe wird die Entwicklung weiterhin eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt gleichermaßen berücksichtigt werden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Samtgemeinde Lühe
Mi, 18. Februar 2026

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