Generelles Böllerverbot an Silvester: Samtgemeinde Lühe intensiviert Hinweise – gemeinsame Aktion am REWE-Markt Steinkirchen
Samtgemeinde Lühe
Generelles Böllerverbot an Silvester: Samtgemeinde Lühe intensiviert Hinweise – gemeinsame Aktion am REWE-Markt Steinkirchen
Lühe, Dezember 2025
Die Samtgemeinde Lühe weist erneut auf das geltende generelle Böllerverbot an Silvester und Neujahr hin. Grundlage hierfür ist die seit Jahren bestehende Allgemeinverfügung, nach der das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 am 31. Dezember und 1. Januar im gesamten Gebiet der Samtgemeinde untersagt ist.
Außerhalb dieser beiden Tage – vom 2. Januar bis 30. Dezember – ist das Abbrennen ohnehin grundsätzlich verboten.
Hohe Brandgefahr – zwei Totalverluste durch Silvesterböller
Die Samtgemeinde Lühe besitzt eine große Zahl historischer und reetgedeckter Gebäude, die ein besonders hohes Brandrisiko aufweisen. Wie real diese Gefahr ist, zeigen zwei schwerwiegende Vorfälle:
1999 und 2009 brannten jeweils komplette Wohnhäuser durch Silvesterfeuerwerk vollständig ab.
Beide Ereignisse bedeuteten für die betroffenen Familien den Totalverlust ihres Zuhauses – Mahnungen, die bis heute wirken.
Deutliche Hinweise im Ortsbild – gemeinsamer Einsatz für Sicherheit
Um die Bevölkerung noch besser zu erreichen, verstärkt die Samtgemeinde in diesem Jahr erneut die öffentliche Aufklärung:
Gemeinsam mit dem Polizeibeamten Torben Kubik sowie dem Marktleiter des REWE-Markts in Steinkirchen, Marco Kähler, wurde am REWE-Markt ein großes Hinweisbanner zum Böllerverbot gut sichtbar angebracht.
Dieses Banner soll Kundinnen und Kunden sowie Passanten unmittelbar vor den Feiertagen auf die Regelung aufmerksam machen (siehe Foto).
Darüber hinaus wurden weitere Hinweisbanner an mehreren Einfahrtsstraßen der Samtgemeinde Lühe installiert, um möglichst viele Menschen zu erreichen und über das bestehende Verbot zu informieren.
Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke betont:
„Wir setzen auf Information, Sichtbarkeit und gemeinsames Handeln. Die beiden Totalverluste 1999 und 2009 zeigen deutlich, wie ernst die Lage ist. Dass Polizei, Handel und Verwaltung gemeinsam auftreten, ist ein wichtiges Signal für die Sicherheit in unserer Region.“
Konsequenzen bei Verstößen
Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass Verstöße gegen das Böllerverbot mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden. Die Regelung dient dem vorbeugenden Schutz von Menschen und Gebäuden.
Appell an die Bevölkerung
„Ein sicherer Jahreswechsel gelingt nur gemeinsam“, so Gerke. „Wer auf Feuerwerk verzichtet, schützt Nachbarinnen und Nachbarn, wertvolle Gebäude und unser gemeinsames Zuhause im Alten Land.“
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Bild zur Meldung
Mehr über
Weitere Meldungen

DRK - Blutspende-Aktion am 19. Oktober 2026 15:30 bis 19:30 Uhr
Di, 06. Oktober 2026

DRK - Blutspende-Aktion am 19. Oktober 2026 15:30 bis 19:30 Uhr
Di, 06. Oktober 2026


