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Staatliche Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung

Staatliche Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung

 

 

Im aktuell laufenden Kalenderjahr ist der Fördertopf der Bundesregierung noch gut gefüllt. Im Rahmen des Qualifizierungschancengesetztes können Unternehmen davon Gebrauch machen. Gefördert werden Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, und zwar sowohl um fehlende Berufsabschlüsse nachzuholen, als auch auf veränderte Bedingungen von Arbeitsplätzen zu reagieren.

 

Eine Bedingung, die erfüllt werden muss, ist der zeitliche Umfang dieser Maßnahme. Sie muss insgesamt mindestens 120 Stunden umfassen. ABER, diese 120 Stunden müssen nicht innerhalb einer Maßnahme erreicht werden. Es ist auch möglich, mehrere Maßnahmen, die zueinander passen, miteinander zu kombinieren.

 

Bitte unterstützen Sie uns, um diese Information an Ihre lokalen Unternehmerinnen und Unternehmer weiterzugeben. Aus unserer bisherigen Erfahrung wissen viele nichts von dieser Möglichkeit.

 

Wir kommen auch gerne direkt zu Ihnen vor Ort, um darüber zu informieren oder gemeinsam die Bedarfe aufzunehmen. Wir übernehmen für die Unternehmen die Suche nach passenden Maßnahmen und klären vorab die Fördermöglichkeit ab. Die weitere Bearbeitung übernimmt der Arbeitsgeberservice der Agentur für Arbeit.

 

Gerne weisen wir Sie auch auf eine interessante Online-Veranstaltung am 22.05.2025 hin. Dabei geht es um die Möglichkeiten der Teilqualifizierung. Die Teilqualifizierung ist mit dem Qualifizierungschancengesetz kombinierbar.

 

https://events.ihk-elbeweser.de/b?p=mitarbeiterbindung-tq

 

Vielen Dank für Ihr Engagement, die lokale Wirtschaft zu stärken!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 12. Mai 2025

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