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Infoschreiben zur Einführung der Übernachtungssteuer ab dem 1. Januar 2025

Sehr geehrte Vermieterinnen und Vermieter,
sehr geehrte Gäste der Samtgemeinde Lühe,

 

ab dem 1. Januar 2025 wird in den sechs Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lühe eine Übernachtungssteuer erhoben. Ziel dieser Steuer ist es, die touristische Infrastruktur und die damit verbundenen Leistungen in unserer Region langfristig zu sichern und weiter auszubauen.

 

Hintergrund und Notwendigkeit

 

Die Samtgemeinde Lühe stellt Gästen und Bürgerinnen sowie Bürgern zahlreiche touristische Angebote und eine hochwertige Infrastruktur zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem das Freibad in Hollern-Twielenfleth, die Lühe-Schulau-Fähre, der Strand in Bassenfleth, der Lühe-Anleger und unsere Zusammenarbeit mit der Gemeinde Jork, die die Touristeninformationen betreibt und das Alte Land als Region bewirbt. Diese Maßnahmen sind mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden, die wir weiterhin tragen möchten, um den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor in der Samtgemeinde Lühe zu fördern.

Die Übernachtungssteuer wird vollständig zweckgebunden für touristische Projekte verwendet. Dies wird durch öffentlich-rechtliche Verträge zwischen den Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde gewährleistet. Damit ist ausgeschlossen, dass die Einnahmen in allgemeine Haushaltsmittel fließen.

 

Informationen für Gastgeber

 

Die Übernachtungssteuer beträgt 3 % des Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer). Als Vermieter oder Betreiber eines Beherbergungsbetriebs tragen Sie die Verantwortung, die Steuer bei Ihren Gästen zu erheben und diese halbjährlich an die jeweilige Gemeinde zu melden. Für die Berechnung und Abgabe der Steueranmeldung stehen Ihnen die entsprechenden Vordrucke zur Verfügung. 

 

Verständnis und Mitwirkung

 

Wir sind uns bewusst, dass diese neue Regelung eine Umstellung bedeutet und bitten Sie daher um Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. Die Einnahmen aus der Übernachtungssteuer kommen letztlich allen zugute – den Gästen, die von einer gepflegten und attraktiven Infrastruktur profitieren, und den Vermietern, deren Angebote durch den Erhalt und Ausbau der touristischen Attraktionen gestärkt werden.

 

Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Team in der Verwaltung unter folgender Mailadresse gerne zur Verfügung:  . Auch eine Informationsveranstaltung zur Umsetzung der Übernachtungssteuer ist geplant.

 

Vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre Mithilfe, unsere Samtgemeinde Lühe als attraktive und gastfreundliche Region zu erhalten.

 

weitere Informationen finden Sie oben auf unserer Homepage unter dem Menüpunkt: Kultur & Tourismus / Übernachtungsabgabe!

 

Mit freundlichen Grüßen 

 

Timo Gerke 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mo, 30. Dezember 2024

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