Die Samtgemeinde Lühe stärkt Gesundheitsschutz
Neuer Lärmaktionsplan setzt auf moderne Rechtsgrundlagen und konkrete Maßnahmen
Die Samtgemeinde Lühe geht einen weiteren wichtigen Schritt, um die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern: Mit dem aktualisierten Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz setzt die Samtgemeinde die dritte Stufe der europäischen Umgebungslärmrichtlinie um und nutzt die seit der StVO-Reform 2024 deutlich erweiterten Möglichkeiten, um Anwohner besser vor gesundheitsschädlichem Verkehrslärm zu schützen.
„Unsere Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Ruhe – und wir haben die Pflicht, sie bestmöglich zu unterstützen“, betont Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke. „Mit dem neuen Lärmaktionsplan zeigen wir klar auf, wo Handlungsbedarf besteht, und fordern gezielt verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit ein.“
Moderne Rechtslage ermöglicht wirksamen Schutz
Das vorliegende Lärmgutachten belegt, dass an mehreren Straßenabschnitten der Samtgemeinde gesundheitsrelevante Lärmgrenzwerte deutlich überschritten werden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bewertet bereits dauerhafte Pegel über 53 dB am Tag und 45 dB in der Nacht als gesundheitsschädlich.
Mit der Reform der Straßenverkehrs-Ordnung 2024 hat der Gesetzgeber den Gesundheitsschutz der Bevölkerung gestärkt: Straßenverkehrsbehörden können nun explizit Maßnahmen zur Reduzierung von Verkehrslärm anordnen. Dazu zählen auch Geschwindigkeitsbegrenzungen und Durchfahrtbeschränkungen.
Konkrete Maßnahmen für mehr Lebensqualität
Die Samtgemeinde Lühe hat auf dieser Grundlage vier prioritäre Bereiche identifiziert, in denen eine verkehrsrechtliche Einzelfallprüfung und entsprechende Maßnahmen notwendig sind:
Mittelnkirchen, L140 (Dorfstraße)
Tempo 30 für alle Fahrzeuge zwischen Lühebrücke und Ortsausgang Jork zur Entlastung der engen Ortsdurchfahrt.Guderhandviertel, L125
Tempo 30 und ein Lkw-Durchfahrtsverbot („Anlieger frei“), ggf. nachts, um hoch belastete Wohngebiete wirkungsvoll zu schützen.Mittelnkirchen–Jork
Prüfung einer Reduzierung auf 70 km/h bzw. einer früheren Absenkung auf 50 km/h zum Schutz der Ortsrandlagen und des Wohngebiets Kirschhoff/Appelhoff.Hollern-Twielenfleth, L140
Nächtliche Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h, um die besonders störenden Nachtlärmspitzen zu minimieren.
Zusätzlich fordert die Samtgemeinde Lühe ein umfassendes Lkw-Durchfahrtsverbot („Anlieger frei“) für die besonders betroffenen Teilstücke der L140 in Mittelnkirchen und Hollern-Twielenfleth. Trotz vorhandener Alternativrouten über B73 und BAB A26 wird die Strecke bislang stark vom Lkw-Durchgangsverkehr genutzt – mit bis zu 6 % Schwerlastanteil am Gesamtverkehr.
Gesundheit geht vor – Verantwortung ernst genommen
Die Samtgemeinde Lühe bittet die zuständigen Behörden daher erneut, die neue Rechtslage sowie die belegte Gefahrenlage in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen und die notwendigen Maßnahmen zeitnah anzuordnen.
„Mit dem aktualisierten Lärmaktionsplan setzen wir ein klares Zeichen: Wir kümmern uns um die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger – und wir handeln, wenn Gesundheit und Lebensqualität auf dem Spiel stehen“, erklärt Samtgemeindebürgermeister Timo Gerke.
Der aktuelle Lärmaktionsplan wurde den Verantwortlichen zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

