Einzigartige Kulturlandschaft Altes Land

Das Alte Land hat als einzigartige, authentische Kulturlandschaft das Zeug zum UNESCO-Welterbe.

Im 12. und 13. Jahrhundert gestalteten ansiedelnde Holländer die lineare Landschaft. Sie bauten Deiche und machten mit einem außergewöhnlichen Entwässerungssystem das tiefliegende Land nutzbar. Ebenso brachten sie ihr Rechtssystem und ihre gesellschaftlichen Strukturen mit. Damit legten sie den Grundstein für die frühe demokratische Selbstverwaltung als Landesgemeinde und die außerordentliche Fruchtbarkeit des mit dem Klei des Grabenaushubs gedüngten Bodens. Das für den Obstbau günstige Mikroklima zwischen den Gräben, Selbstverwaltung und Bildung förderten den Wohlstand der Region – eine selbstbewusste Gesellschaft und eine kunstfertige Handwerkschaft bildeten sich heraus.

Die historischen Strukturen des Entwässerungssystems sind bis heute sichtbar und werden noch immer genutzt. Ebenso die Siedlungsstrukturen der Deich- und Marschhufendörfer, die in der Folgezeit entstanden. Auch Verwaltung, Rechtswesen und Traditionen zeigen noch heute den Einfluss der Hollernkolonie auf. Dies alles bezeugen 363 Bodendenkmale, u.a. Fluss- und Hinterdeichlinien, und 479 Baudenkmale, die Streifenparzellierung, die Altländer Kirchen, Haus- und Hofformen und vielfältige wasserbauliche Strukturen.

Die Kulturlandschaft Altes Land repräsentiert in ihrer Gesamtheit einen weitverbreiteten, heute jedoch gefährdeten, europäischen Kulturlandschaftstypus. Sogenannte Hollerkolonien gibt es vielfach – jedoch ist das Alte Land eine der ältesten und besser erhalten als jede andere, selbst als die Mutterkolonie in Holland. Um der besonderen Bedeutung des Alten Landes Rechnung zu tragen, bewirbt sich die Region zur Aufnahme auf die UNESCO-Welterbeliste.

 

Flyer: Welterbebewerbung Kulturlandschaft Hollerkolonie Altes Land

Welterbe-Bewerbung Altes Land

Logo Welterbe Kulturlandschaft Hollerkolonie Altes LandDie Kommune Jork und die Samtgemeinde Lühe haben sich Ende März 2021 gemeinsam für die Aufnahme zum UNESCO-Welterbe beworben. Unter dem Titel Kulturlandschaft Hollerkolonie Altes Land erarbeiteten die Kommunen mit dem Verein für die Anerkennung des Alten Landes zum Welterbe der UNESCO und Unterstützung des Fachbüros insitu Heritage Consulting ein etwa 30-seitiges Bewerbungsdokument.

 

Dieses muss nun zunächst auf Landesebene überzeugen. Bis Herbst 2021 erarbeitet eine unabhängige niedersächsische Expertenjury einen Entscheidungsvorschlag für das Ministerium für Wissenschaft und Kultur in Hannover. Denn nur zwei der insgesamt vier niedersächsischen Bewerbungen werden für die deutsche Auswahl vorgeschlagen.

 

Eine Entscheidung auf Bundesebene fällt im Jahr 2023. Sollte das Alte Land mit auf die bundesdeutsche Tentativliste gelangen, entscheidet sich innerhalb der nächsten fünf bis acht Jahren, ob das Alte Land schließlich in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen wird.

Was vorher geschah

Dem Alten Land steht noch ein langer Weg bis zum UNESCO-Welterbe bevor. Doch es wurde auch schon viel geleistet. Bereits Ende 1999 begann das Vorgehen zur Bewerbung des Alten Landes zum Welterbe der UNESCO. Im Jahr 2008 gründete sich der Welterbeverein und trieb eine erste formelle Anerkennung des Alten Landes im Jahr 2012 voran.

Aus einem ersten Scheitern zieht die Region neue Impulse und beschloss im Sommer 2017 in den Räten der Samtgemeinde Lühe und der Gemeinde Jork den erneuten Anlauf. Dass sich das Land seitdem auf dem Weg zum Welterbe befindet, zeigt unter anderem das Hollerweg-Projekt im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres 2018. Damit entstand eine wichtige Grundlage für das aktuelle Bewerbungskonzept, das die fachlichen Empfehlungen des Landes Niedersachsen umsetzt.

Nach öffentlichen Beratungen und der Einbindung des Landkreises Stades entschieden die Gemeinderäte Anfang 2021 für die Einreichung der Welterbe-Bewerbung beim Land Niedersachsen. Durch die Anerkennung ergäben sich ganz neue Möglichkeiten für den Erhalt und die Entwicklung der einzigartigen Kulturlandschaft Altes Land.

13 Traditionskerne und Pufferzone

Anders als bei der ersten Bewerbung, umfasst der derzeitige Antrag nicht die Gesamtfläche, sondern 13 Traditionskerne. Die räumlich getrennten Standorte stehen exemplarisch für das Besondere des Alten Landes. Umgeben sind die 13 Traditionskerne von einer Pufferzone, die die Samtgemeinde Lühe und die Gemeinde Jork mit einer Fläche von 120 km² und 22.000 Einwohnern umfasst. Die Pufferzone stellt keine eigene Schutzkategorie im rechtlichen Sinne da. Sie dient dem Schutz der Kernzonen und ist ein Bekenntnis zur Sicherung des Welterbegutes.

Weitere Informationen

www.welterbe-altes-land.de
www.hollerweg.info