Die Anmeldung der Eheschließung (früher: Bestellung des Aufgebotes) ist zur Prüfung erforderlich, ob der Mann und die Frau die Ehevoraussetzungen erfüllen.

Wenden Sie sich zur Anmeldung der Eheschließung an das Standesamt an Ihrem Wohnort. Bei verschiedenen Wohnorten haben Sie die Wahl. Es sollten möglichst beide persönlich erscheinen. Ist einer von beiden aus wichtigen Gründen verhindert, kann der andere Verlobte die Anmeldung mit einer Vollmacht vornehmen.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von jedem Einzelfall abhängig. Um speziell auf die von Ihnen zu besorgenden Dokumente eingehen zu können, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit unserer Standesbeamtin telefonisch, persönlich, schriftlich oder per Email in Verbindung zu setzen.

Dies gilt natürlich auch für die Reservierung eines Termins für die Eheschließung.

Hier finden Sie die anfallenden Gebühren