Öffentlichkeit Sanierung L140
Seit 2019 beschäftigt sich der Gemeinderat Steinkirchen mit der Situation der Rad- und Fußwege in Steinkirchen. Die Radwegebeschilderung war lückenhaft, der Zustand der Wegeist an vielen Stellen nicht mehr tragbar ( Absackungen im Bereich der
Entwässerungsgräben, Unebenheiten durch Wurzelwerk ).
Wie ist der aktuelle Stand?
Unsere Ortsdurchfahrt ähnelt vielen niedersächsischen Dörfern, es gab einen einseitigen kombinierten Rad- und Fußweg mit vielen Grundstückseinfahrten, teilweise sehr geringen Breiten und einigen Engstellen und einen reinen Fußweg auf der anderen Seite.
Die Anzahl an Personen, die den Zweirichtungs Fuß- und Radweg mit Fahrrad, Pedelec, Lastenrad, Rad mit Anhänger genutzt haben, hat sich in den letzten Jahren insbesondere während der Urlaubssaison deutlich erhöht. Dadurch gibt es eine erhöhte Anzahl an Konfliktsituationen auf den Fußwegen.
Dieser kombinierte Rad- und Fußweg war bis Ostern 2021 verpflichtend für alle Radfahrende zu nutzen.
Da dieser Weg nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde liegt, haben wir den Kontakt zur zuständigen Stelle ( Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr) aufgenommen, und um im Vorwege umfassend über die bestmögliche Verkehrssicherheit informiert zu sein, haben wir gemeinsam mit Grünendeich einen Workshop mit einem Radwegeplaner zugeschnitten auf unsere Gemeinden durchgeführt. Unterstützt haben uns hierbei der ADFC, die Verkehrswacht und die Polizei.
Mit diesen Ergebnissen hat sich die Gemeinde erneut an das Land Niedersachsen gewendet und die Nachricht erhalten, dass unsere Ortsdurchfahrt priorisiert wurde und das Land in die Planungen gehen wird.
Zwischenzeitlich hat ein Radfahrer beim Landkreis Stade den Zustand und die fehlenden Breiten sowie die Radwegebenutzungspflicht des kombinierten Rad- und Fußweges beanstandet, und um eine Klage abzuwehren, hat der Landkreis Stade am 31.3.21 mit sofortiger Wirkung diese Radwegebenutzungspflicht aufgehoben, das bedeutet, alle Radfahrer bis auf Kinder und ihre Begleitperson mussten ab sofort im Mischverkehr auf derStraße fahren.
Nach intensiver Kommunikation wurde diese Anordnung zwischen der Esso Tankstelle undSchule wieder aufgehoben bzw. “Radfahrer frei” angeordnet, gilt im weiteren Verlauf der Straße
( Schule bis zur Lühebrücke ) aber weiterhin.
Die Zeit drängte, in die Planungen zu gehen, um eine sichere Ortsdurchfahrt für alle VerkehrsteilnehmerInnen zu erhalten.
Der Wunsch des Gemeinderates an das Land Niedersachsen: Die Radfahrer sollen die Wahl haben, ob sie auf der Straße oder auf dem Fußweg fahren. Dadurch erhoffen wir uns eine Entzerrung der Verkehre, die Radfahrer, die gern die Straße nutzen wollen, sollen dies rechtssicher tun, und die Radfahrer, die sich auf dem Fußweg sicherer fühlen, hätten durch den Zusatz “Radfahrer frei” auch die Möglichkeit, in der richtigen Fahrtrichtung auf dem Gehweg zu fahren.
Fußgänger haben bei dieser Regelung Vorrang auf dem Gehweg.
Diesem Wunsch wird der Landkreis Stade als Genehmigungsbehörde nicht entsprechen.
Die Nds. Landesbehörde hat die möglichen Varianten einer Ortsdurchfahrt Steinkirchen/ Grünendeich auf einer öffentlichen Informationsveranstaltung im Mai 2022 vorgestellt und eine erste Meinungsbildung von Bürgerinnen und Bürgern aus Steinkirchen und
Grünendeich eingeholt.
Der nächste Schritt war die Detailplanung ob ausreichend Platz für die erarbeitete Vorzugsvariante “ beidseitige Fußwege, beidseitige Schutzstreifen für Radfahrende” vorhanden ist.
Nachdem der Gemeinderat die ersten Entwürfe bekommen hat, gab es eine weitere Ortsbegehung, um zu sehen, inwiefern sich ein Fahrradschutzstreifen und Fußwege mit denempfohlenen Breiten beidseitig auf das Ortsbild auswirken würde. Die großen
Straßenbäume wollen wir weitestgehend erhalten und drei Querungshilfen auf Höhe der Hogendiekbrücke, am Striep und an der Kreuzung Esso Tankstelle installieren, denn hier müssen viele Schulkinder die Straßenseite wechseln.
Bäume, die weichen müssen, sollen in der Nähe nachgepflanzt werden und nicht auf einer Ausgleichsfläche außerhalb von Steinkirchen.
Wir streben einen größtmöglichen Konsens mit den Anwohnern der L140 auf der Ausbaustrecke an.
Nachdem es eine Eigentümerversammlung mit der Landesbehörde gab, haben wir in einer öffentlichen Sitzung beraten, wie die weitere Vorgehensweise sein wird.
Am 20.2.2024 um 18.30 Uhr kam erneut die Landesbehörde zu einer öffentlichen Sitzung in das Rathaus, berichtete uns über den aktuellen Stand der Planungen und beantwortete alle Fragen, die zwischenzeitlich aufgekommen sind.
Da es in einer Ausschusssitzung für Einwohnerinnen und Einwohner lediglich die
Möglichkeit gibt, zwei Fragen zu stellen,gab es im Anschluss noch die Gelegenheit zu einem Austausch mit den Planern der Landesbehörde und dem Gemeinderat.
Außerdem konnten Bürgerinnen und Bürger ihre Fragen an die Planer bereits im Vorwege unter einreichen. Dies ist auch weiterhin jederzeit möglich.
Im Nachgang zu dieser Sitzung gab es ein Gespräch zwischen zwei Vertretern der Interessengemeinschaft “Anwohner Bürgerei”, der Bürgermeisterin und dem Gemeindedirektor,
um die Belange der Anwohner, des Gewerbes, des Tourismus und der Radfahrer noch
näher in den Fokus zu nehmen und die Planung im Detail mit intensiverer Bürgerbeteiligung als bisher auszugestalten.
In der Folge gründete sich aus diesen Interessenvertretungen, der Gemeinde und dem Land Nds. eine AG, die in drei Sitzungen inkl. erneuter Ortsbegehung ein Eckpunktepapier festgelegt haben. Hierin sind Details verabredet worden, die unbedingt in die Planung einfließen sollten
(Abstände zur Wohnbebauung, Erhaltung ortsbildprägender Bäume, Mindest- und Höchstbreiten etc.)
Stand März 2025 gibt es eine neue Entwurfsplanung, die diese Eckpunkte erfolgreich eingearbeitet hat.
Diese Informationen und den Planungsentwurf hat der Bauausschussvorsitzende des Gemeinderates Steinkirchen und der Leiter der Landesbehörde den Vertretern der AG vorgestellt.
Zwischenzeitlich hat der Abwasserzweckverband die Entwässerungskanäle (Oberflächenwasser) unter der L140 untersucht und dringenden Handlungsbedarf festgestellt. Diese Sanierungsmaßnahmen können, wie auch die ebenfalls notwendige Ertüchtigung der Leitungen für die Straßenbeleuchtung, mit der Straßensanierung und demBau der neuen Fußwege kombiniert werden, damit nach der Maßnahme die über- und unterirdische Infrastruktur auf neuestem Stand ist.
Die Nds. Landesbehörde hat eine Visualisierung der Planung in Auftrag gegeben, die nach Fertigstellung in einer öffentlichen Ratssitzung vorgestellt werden wird.
Bisher befinden wir uns in der Entwurfsplanung. Die Planungshoheit liegt beim Land Niedersachsen.
Durch den zusätzlichen terminbedingten längeren Planungszeitraum hat sich die Priorisierung der Maßnahme OD L 140 nach hinten verschoben, das bedeutet eine Grundsanierung von Straße und Fußwegen wird voraussichtlich nicht vor 2030 erfolgen.
Die öffentliche Auslegung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange sowie die Möglichkeit zu Anregungen und Einwendungen von Privatpersonen hat noch nicht stattgefunden und wird im bekannten gesetzlichen Rahmen im Vorwege bekannt gemacht.
Visualisierungen, die bereits online zu sehen sind, basieren nicht auf den Zahlen der Entwurfsplanung des Landes Niedersachsen und sind keine Visualisierungen der Landesstraßenbehörde oder der Gemeinde Steinkirchen.
Die Entwurfsplanung liegt uns noch nicht in digitaler Form vor, sobald dies der Fall ist, wird sie hier veröffentlicht.