Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Grundsteuerreform in Niedersachsen

Die Grundsteuer in Deutschland wird reformiert, und die neuen Regelungen gelten ab 2025. Für Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer in Niedersachsen bringt die Reform wichtige Änderungen mit sich, insbesondere durch die Einführung des Flächen-Lage-Modells. Dieses Modell berücksichtigt bei der Berechnung der Grundsteuer nur wenige Faktoren: die Fläche des Grundstücks, die Art der Nutzung und die Lage. Ziel ist es, die Bewertung einfacher und transparenter zu gestalten.

Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung

Um die neue Grundsteuer umzusetzen, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese Erklärung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2024 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Abgabeverfahren

Die Erklärung ist elektronisch einzureichen, beispielsweise über das Portal „Mein ELSTER“. Die niedersächsische Finanzverwaltung hat Informationsschreiben an alle betroffenen Eigentümer versandt, die Details zu den benötigten Daten und den Fristen enthalten.

Unterstützung für Eigentümer

Um die Abgabe der Grundsteuererklärung zu erleichtern, hat Niedersachsen den Grundsteuer-Viewer eingeführt. Dieses kostenlose Online-Tool bietet:

  • Zugriff auf wichtige Grundstücksdaten, z. B. zur Größe und Lage des Grundstücks.

  • Erklärungen zum Lage-Faktor, einem wesentlichen Element des neuen Berechnungsmodells.
    Das Tool ist unter www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de verfügbar.

Eigenverantwortliche Datenermittlung

Einige Angaben, wie die Wohn- und Nutzflächen, müssen von den Eigentümern selbst ermittelt werden. Solche Daten finden sich üblicherweise in Mietverträgen, Kaufverträgen oder Bauplänen. Fehlen diese Unterlagen, können die Flächen durch Nachmessen bestimmt werden.

Ziel der Reform

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen und finanziert wesentliche öffentliche Leistungen wie Infrastruktur, Bildung und kommunale Dienstleistungen. Mit der Reform soll die Steuerberechnung fairer gestaltet werden, ohne die Gesamtbelastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu erhöhen.

 

Weitere Informationen

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen hat eine detaillierte Anleitung zur Vorgehensweise über das Portal ELSTER erstellt. Diese Anleitung können Sie unter folgendem Link finden: Schritt für Schritt zur Grundsteuererklärung vom Landesamt für Steuern Niedersachsen

 

Viele weitere Fragen können durch das FAQ des LSN beantwortet werden: lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/nachgefragt-frequently-asked-questions-faq-210516.html

 

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-237305.html

 

Unter unseren öffentlichen Bekanntmachungen können Sie die aktuellen Hebesatzsatzungen finden: https://www.luehe.de/bekanntmachungen/index.php

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 09. Januar 2025

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen