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Grundsteuerreform in Niedersachsen 2025

Die Grundsteuer in Deutschland wird reformiert, und die neuen Regelungen gelten ab 2025. Für Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer in Niedersachsen bringt die Reform wichtige Änderungen mit sich, insbesondere durch die Einführung des Flächen-Lage-Modells. Dieses Modell berücksichtigt bei der Berechnung der Grundsteuer nur wenige Faktoren: die Fläche des Grundstücks, die Art der Nutzung und die Lage. Ziel ist es, die Bewertung einfacher und transparenter zu gestalten.

Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung

Um die neue Grundsteuer umzusetzen, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen eine Grundsteuererklärung abgeben. Diese Erklärung muss spätestens bis zum 31. Dezember 2024 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

 

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie auf unserer Seite Grundsteuerreform in Niedersachsen.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Samtgemeinde Lühe

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