Hier informiert die Samtgemeinde Lühe über die Zuschlagserteilung bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000,00 EUR (netto) und bei Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,00 EUR (netto) gemäß § 20, Abs. 3 VOB/A und § 19, Abs. 2 VOL/A.