Nach § 19 Abs. 5 VOB/A ist die Samtgemeinde Lühe als öffentlicher Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000,- € (netto) übersteigt, zu informieren.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Beteiligung und darauf, dass die beabsichtigte Maßnahme wirklich durchgeführt wird.


Ausschreibung Straßenbeleuchtung Mittelnkirchen


Bauvorhaben Kita Hotw – Außenanlagen