Informationen zur Grundsteuerreform


Alle Grundstückseigentümer:innen müssen im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die zum 01. Januar 2025 umgesetzt wird.
Grundsätzlich muss diese Erklärung online über „Mein ELSTER“ agbegeben werden. Nur in Ausnahmefällen geht dies auch über einen Papiervordruck.
Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter: https://www.lstn.niedersachsen.de
Ihre Grundsteuererklärung können Sie bequem online unter: https://www.elster.de/eportal/start/ erstellen.
Die Fläche und den Bodenrichtwert Ihres Grundstückes können Sie über: https://grundsteuer-viewer.niedersachsen.de/ abrufen.